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| Frage | Antwort |
| Seit wann gibt es die Genossenschaft? | Die EnergieGenossenschaft Thannhausen wurde am 21.10.2025 gegründet. Die Satzung haben 23 Gründungsmitglieder unterschrieben. |
| Welche Personen stehen an der Spitze der Genossenschaft? | Aktuell besteht das Team aus acht Personen, es dürfen aber immer gerne engagierte Personen dazukommen. |
| Wer ist im Vorstand? | Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus Andreas Götz, Michael Meyer und Kathrin Kimmich. Diese wurden bei der Gründung der Genossenschaft gewählt und nehmen die Vorstandsarbeit gleichberechtigt wahr. |
| Wer ist im Aufsichtsrat? | Im Aufsichtsrat arbeiten aktuell folgende Personen mit: Thomas Deß (Aufsichtsratsvorsitzender), Andreas Thenn (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Stefan Soderer, Richard Lerzer und Michael Höfele. |
| Warum sollte ich Mitglied in der Genossenschaft werden? | Alle Anschließer an das Wärmenetz müssen gleichzeitig auch Mitglied in der Genossenschaft werden, da sie ihnen ja das Wärmenetz mit gehört und sie damit über alles mitentscheiden. |
| Was kostet der Beitritt zur Genossenschaft? | Anschließer an das Wärmenetz müssen einmalig drei Anteile an der Genossenschaft zu je 1.000 € zeichnen, d.h. 3.000 €. Weitere Interessierte, die die Genossenschaft unterstützen wollen, obwohl sie nicht anschließen, zahlen nur einen Anteil, d.h. 1.000 €. Dieser muss auch von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern geleistet werden, die nicht anschließen. |
| Was passiert mit dem Geld? | Das Geld ergänzt das Eigenkapitel der Genossenschaft für den Bau des Wärmenetzes, muss aber zeitnah wieder zur Verfügung stehen. Solange jemand Wärme bezieht, ist das Geld gebunden. Nach Ablauf des Wärmeliefervertrages nach 10 Jahren könnte man theoretisch aussteigen und die Genossenschaftseinlagen wieder zurückbekommen. Für Genossen, die nicht Anschließer sind, gilt eine Kündigungsfrist von fünf Jahren, danach kann man das Geld wieder zurückerhalten. |
| Wie kann ich als Anschließer mitbestimmen? | In der Genossenschaft gibt es als Organe den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Der Generalversammlung gehören alle Mitglieder an. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen und beschließt über alle wichtigen Entwicklungen. Dabei hat jeder eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile. Gerne kann man sich aber bei der nächsten Generalversammlung auch noch in den Vorstand oder Aufsichtsrat wählen lassen. |
| Wie hafte ich in der Genossenschaft? | Die Haftung der Mitglieder ist auf die Geschäftsanteile begrenzt. Eine Nachschusspflicht ist in unserer Satzung nicht enthalten. |
| Wie kann ich beitreten? | Auf unserer Homepage unter Downloads findet man das Formular „Beitrittserklärung“. Einfach ausfüllen und im Team abgeben oder in unseren Briefkasten einwerfen (Thannhäuserstraße 17). |
| Frage | Antwort |
| Wem wird das Wärmenetz gehören? | Dadurch dass das Wärmenetz genossenschaftlich geplant und umgesetzt wird, gehört es gleichermaßen allen Anschließern und Genossenschaftsmitgliedern, die über alles auch mitbestimmen. |
| Wer ist der Betreiber? | Betreiber ist die Genossenschaft. Vor allem Vorstand und Aufsichtsrat kümmern sich im Team um die Planung und Umsetzung. Gerne kann man sich hier mit einbringen. Nach erfolgter Umsetzung werden hier auch einzelne Personen bestimmte Aufgaben wahrnehmen, um das Wärmenetz erfolgreich zu betreiben. |
| Wie kann ich mir so ein Wärmenetz vorstellen? | In einer Heizzentrale wird mittels eines Energieträgers Wärme erzeugt. Ob das Hackschnitzel sind, oder Strom, ist noch nicht abschließend geklärt. Mit der Wärme wird Wasser in einem Großpufferspeicher erhitzt. Mittels einer Pumpe wird das heiße Wasser durch ein Rohrleitungssystem zu den angeschlossenen Häusern geleitet. Dort wird mittels eine Übergabestation, die einen Wärmetauscher enthält, das Wasser im hauseigenen Pufferspeicher und Heizkreislauf erhitzt. |
| Wie hoch sind die Vorlauftemperaturen? | Die Vorlauftemperaturen liegen bei 70-85 Grad Celsius. Das System ist daher hervorragend für Ihre bestehende Heizung geeignet. |
| Brauche ich einen Pufferspeicher? | Ja, für den reibungslosen Betrieb des Wärmenetzes sind Pufferspeicher in den jeweiligen Häusern wichtig. Wenn Sie noch keinen haben, bekommen Sie einen von der Genossenschaft gestellt. Wenn bei Ihnen kein Pufferspeicher in den Keller passt, finden wir eine Lösung. |
| Was gehört wem in meinem Heizungskeller? | Übergabestation und ggf. Pufferspeicher (falls noch keiner vorhanden) gehören der Genossenschaft. Ist hier etwas defekt, muss sich die Genossenschaft darum kümmern. Die restlichen Komponenten im Heizungskeller, z.B. Heizkreispumpe mit Mischer, Ausdehnungsgefäß. Frischwasserstation oder Brauchwasserstation sind nach wie vor im Eigentum des Hausbesitzers. Ist hier etwas defekt, müssen Sie nach wie vor Ihren eigenen Heizungsbauer beauftragen. |
| Wie lange dauert es, bis das Wärmenetz gebaut ist und Wärme liefert? | Im Januar wird feststehen, wie viele Thannhausener ihr Haus an die Nahwärme anschließen wollen. Mit dieser Anzahl wird es eine zweite Wirtschaftlichkeitsberechnung geben. Zudem wird zeitgleich die Eintragung der Genossenschaft vorbereitet, die mit der Projektplanung einhergeht. Ist soweit alles fertig und durchdacht, wird der Förderantrag bei der BEW gestellt. Dies wird voraussichtlich im 2. Quartal 2026 erfolgen. Ab da beginnt das Warten auf die Bewilligung durch das BAFA. Dies dauert i.d.R. 6-8 Monate. Sobald die Bewilligung eingegangen ist, kann die Baumaßnahme geplant werden. Je nach Größe des Netzes erfolgt diese in mehreren Bauabschnitten. Mit einer ersten Wärmelieferung ist im Herbst/Winter 2027 zu rechnen. |
| Was ist, wenn das Wärmenetz ausfällt? | Der Betreiber, d.h. die Verantwortlichen in der Genossenschaft müssen für eine reibungslose Wärmelieferung sorgen. Die Wärmetechnik ist auf Redundanz ausgelegt, d.h. es gibt mehrere Kessel bzw. Systeme. Fällt eines aus, liefert das andere noch weiter. Der Großpufferspeicher sowie die Pufferspeicher in den Häusern überbrücken den Zeitraum, bis alles wieder läuft. |
| Meine Heizung ist noch nicht so alt, kann ich mich auch später für das Wärmenetz entscheiden? | Das Wärmenetz wird, um es wirtschaftlich kalkulieren zu können, für die Anzahl der jetzigen Anschließer ausgelegt. Sollte jemand nach einigen Jahren noch dazustoßen wollen, so kann ein Anschluss an das Netz geprüft werden. Sind noch Kapazitäten im Netz vorhanden, ist ein nachträglicher Anschluss möglich, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Im schlechtesten Fall ist ein nachträglicher Anschluss nicht möglich. Auch wenn Ihre Heizung noch nicht so alt ist und auch gerade eben noch ganz gut funktioniert, ist ein Anschluss zum jetzigen Zeitpunkt daher durchaus ins Auge zu fassen. |
| Was ist, wenn meine Gasheizung noch keine 20 Jahre alt ist? | Sie können trotzdem an die Nahwärme anschließen und erhalten 30% Förderung. Sie können Ihre Heizung als Hybridsystem betreiben, d.h. teils Gas, teils Nahwärme. |
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| Was sind die Kosten für die Anschließer? | Die Kosten für Anschließer teilen sich in drei Komponenten auf: den einmaligen Anschlusspreis, den monatlichen Grundtarif und den Wärmelieferpreis. |
| Wie hoch wird der Anschlusspreis sein? | Der förderfähige Anschlusspreis wird bei 15.000 € liegen. Das ist ein pauschaler Preis und wird nicht in Systemkomponenten wie Übergabestation oder Pufferspeicher umgerechnet. |
| Wie hoch wird der monatliche Grundtarif sein? | Pro Monat werden 40 € in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist – ähnlich dem Grundtarif bei Gas und Strom – für Wartung und Betriebsbereitschaft gedacht. Zudem verbessert er durch die immer gleiche Höhe die Finanzierbarkeit des Netzes durch die Banken. |
| Wie hoch wird der Wärmelieferpreis sein? | Bei der ersten Kalkulation mit 48 Anschließern kamen wir bei einem Wärmelieferpreis von 11,8 Ct./kWh heraus. Je mehr Anschließer es werden, umso günstiger kann der Preis werden. Wir wollen auf jedenfall hier noch etwas verbessern. |
| Wie bin ich vor willkürlichen Preiserhöhungen geschützt? | Das Netz gehört allen Anschließern. Sie bestimmen daher selbst über die Preise mit. Die Mitgliederversammlung der Genossenschaft bestimmt den Preis und die Preiserhöhungen. Jeder hat eine Stimme. |
| Welche Kosten kommen noch auf mich zu? | Für den Anschluss Ihrer Heizung an das Wärmenetz ist die Arbeitsleistung Ihres Heizungsbauers erforderlich. Hier hängt es davon ab, was in Ihrem Heizungskeller und im Zusammenhang mit der Heizung alles gemacht werden muss bzw. gemacht werden soll. Denn auch z.B. der Austausch von Heizkörpern ist förderfähig. In der Regel belaufen sich die Kosten auf zwischen 5.000-15.000 €. Lassen Sie sich von Ihrem Heizungsbauer ein entsprechendes Angebot machen. Wenn dieser aber noch wenig oder keine Erfahrung mit dem Anschluss einer Heizung an ein Wärmenetz hat, sollte er vorab mit dem Vorstand der Genossenschaft Kontakt aufnehmen. |
| Was kostet der Bau des Wärmenetzes? | Bei einer ersten Kalkulation mit 48 Anschließern und Hackschnitzeln als Energieträger lagen die Kosten für die gesamten Investitionen bei 1,876 Mio. €. Zieht man davon die zu erwartenden 40% Förderung ab, landet man bei 1,126 Mio. €. Davon wiederum kann man die einmaligen Anschlusskosten jedes Anschließers abziehen. Am Ende müssen ca. 500.000 € finanziert werden. Aus den laufenden Kosten für Kapitaldienst und Energieträger errechnet sich dann der Wärmelieferpreis. |
| Frage | Antwort |
| Was wird gefördert? | Auf der Seite der Genossenschaft als Betreiber wird der Bau des Netzes gefördert. Das Förderprogramm heißt Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) und hat einen Fördersatz von 40%. Auf der Seite der Anschließer wird der Anschluss an das Wärmenetz über die KfW als „Heizungserneuerung -> Anschluss an ein Wärmenetz“ gefördert. |
| Wieviel Förderung erhalte ich als Anschließer? | Das kommt auf die individuellen Rahmenbedingungen an. Grundsätzlich erhält jeder 30% Förderung, sofern das Wohngebäude älter ist als 5 Jahre (Zeitpunkt Bauantrag)und der Anteil Erneuerbarer Energien bzw. die Energieeffizienz erhöht wird. |
| Wann kann ich 50% Förderung erhalten? | Diesen Fördersatz erhält man im selbstgenutzten Eigenheim, wenn man die alte Heizung dafür entsorgt. Bei Ölheizungen ist das Alter egal. Gas- und Biomasseheizungen (z.B. Pellets, Hackschnitzel) müssen älter sein als 20 Jahre (Inbetriebnahmedatum). |
| Wann kann ich 70% Förderung erhalten? | Der sogenannte Einkommensbonus kann beantragt werden, sofern man im selbstgenutzten Eigenheim wohnt (NICHT Nießbrauch), und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt. Bei Antragstellung 2026 gilt das durchschnittliche Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024. |
| Wie finde ich heraus, wieviel Förderung mir zusteht? | Auf der Seite der KfW gibt es einen Vorab-Check, den man durchlaufen kann. Man findet ihn auf der Startseite des KfW-Zuschuss 458. Link siehe unten. |
| Ist die Förderung gedeckelt? | Ja, die maximale förderfähige Summe liegt in einem Einfamilienhaus bei 30.000 €. Von diesem Betrag werden die Fördermittel berechnet. Alles was darüber liegt, wird nicht gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich die förderfähige Summe um jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit. |
| Gibt es KfW-Kredite für die Finanzierung? | Ja, es gibt sogenannte Ergänzungskredite (KfW Nr. 358 und 359). Den Kredit Nr. 359 kann jeder erhalten. Die Zinssätze liegen aktuell zwischen 3,37 und 3,98 %. Den Ergänzungskredit plus mit besonders günstigen Zinssätzen erhalten Eigentümer im selbstgenutzten Wohngebäude, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 € nicht überschreitet (Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes aus den Jahren 2023 und 2024 bei Antragstellung 2026). Hier liegt der Zins bei 0,01-1,98 %. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/?wt_mc=167275363638_710775029409&wt_kw=e_167275363638_kfw%20kredit%20heizungstausch&wt_cc3=21623236460_167275363638_710775029409&gad_source=1 |
| Wie lange ist die Förderung noch gültig? | Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz zu ändern. Bis Ende Februar 2026 soll die Antragstellung noch zu den hier beschriebenen Konditionen möglich sein. Welche Änderungen sich danach ergeben, ist noch nicht bekannt. Es muss aber mit Kürzungen gerechnet werden. |
| Wann sollte der Förderantrag gestellt werden? | Wenn man sich die aktuelle Förderung sichern will, sollte man den Antrag im Januar oder Februar 2026 stellen. Die Antragstellung erfolgt online. Die Bewilligung erhält man umgehend am gleichen Tag. Ab da ist für die Umsetzung, d.h. den Anschluss an das Wärmenetz 3 Jahre Zeit. Für die Antragstellung benötigt man die Zusammenarbeit mit seinem Heizungsunternehmen oder einen Energieberater. Setzen Sie sich aber vorab unbedingt mit dem Team der Genossenschaft in Verbindung. |
| Was brauche ich für den Förderantrag? | Den Förderantrag stellt man selbst online. Man benötigt hierfür die BzA-ID (Bescheinigung zur Ausführung, 15-stellige Zahl) vom Heizungsbauer oder Energieberater und einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Wirkung (von Heizungsbauer oder Genossenschaft). |
| Wo kann ich das nachlesen? | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/ |